Wirtschaftlich berechtigte Personen
Vor Abschluss einer Versicherung sind wir gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln und zu prüfen.
Vor Abschluss einer Versicherung sind wir gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln und zu prüfen.
Ein Bestandteil dieser Prüfung ist die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten – also der Person, an die im Schadensfall die Entschädigung ausgezahlt wird. Diese Person wird als Ultimate Beneficial Owner (UBO) bezeichnet. Ihre Organisation kann einen oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte haben. Sie können Ihre UBOs über das UBO-Formular mitteilen.
Wer als UBO gilt, hängt von der Rechtsform Ihrer Organisation ab.
Ist Ihre Organisation eine juristische Person – beispielsweise ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine vergleichbare ausländische Rechtsform –, handelt es sich bei Ihrem UBO um eine oder mehrere der folgenden Personen.
Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, nicht um eine juristische Person:
Hinweis: Wenn die Anteile Ihrer Organisation auf eine niederländische Stichting Administratiekantoor – eine Stiftung zur Verwaltung und Zertifizierung von Anteilen – übertragen wurden, ist es möglich, dass die Inhaber der Anteilsscheine aufgrund der oben genannten Kriterien als UBO gelten.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir verwenden die Daten, die Sie im UBO-Formular angeben, für folgende Zwecke:
Die Daten können außerdem von Dritten verarbeitet werden, damit Finanzdienstleister Kundenprüfungen durchführen können.
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die über das UBO-Formular erhoben werden, ist die juristische Person, die in der Mitteilung an Sie genannt wird, zu der dieses UBO-Formular gehört.
Die Unterzeichnung des UBO-Formulars steht unabhängig vom Versicherungsvertrag.
Ein Versicherungsvertrag kommt erst zustande, nachdem der Versicherer beziehungsweise die Versicherer das angebotene Risiko schriftlich angenommen haben.