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Wirtschaftlich berechtigte Personen

Vor Abschluss einer Versicherung sind wir gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln und zu prüfen.

LKW am Fahren

Ein Bestandteil dieser Prüfung ist die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten – also der Person, an die im Schadensfall die Entschädigung ausgezahlt wird. Diese Person wird als Ultimate Beneficial Owner (UBO) bezeichnet. Ihre Organisation kann einen oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte haben. Sie können Ihre UBOs über das UBO-Formular mitteilen.

Wer sind Ihre UBOs?

Wer als UBO gilt, hängt von der Rechtsform Ihrer Organisation ab.

 

GmbH, Verein und andere juristische Personen

Ist Ihre Organisation eine juristische Person – beispielsweise ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine vergleichbare ausländische Rechtsform –, handelt es sich bei Ihrem UBO um eine oder mehrere der folgenden Personen.

 

Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, nicht um eine juristische Person:

 
  • Eine Person, die unmittelbar oder mittelbar mit 25 % oder mehr am Kapital Ihrer Organisation beteiligt ist.
  • Eine Person, die unmittelbar oder mittelbar 25 % oder mehr der Stimmrechte in der Hauptversammlung beziehungsweise Mitgliederversammlung Ihrer Organisation ausüben kann.
  • Eine Person, die Anspruch auf 25 % oder mehr des Vermögens Ihrer Organisation hat.
  • Eine Person, die über besondere Kontrollrechte in Bezug auf 25 % oder mehr des Vermögens Ihrer Organisation verfügt. Damit ist gemeint, dass die Person über ein besonderes Kontroll- oder Mitspracherecht verfügt, das beispielsweise in der Satzung festgelegt ist.
 

Hinweis: Wenn die Anteile Ihrer Organisation auf eine niederländische Stichting Administratiekantoor – eine Stiftung zur Verwaltung und Zertifizierung von Anteilen – übertragen wurden, ist es möglich, dass die Inhaber der Anteilsscheine aufgrund der oben genannten Kriterien als UBO gelten.

Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir verwenden die Daten, die Sie im UBO-Formular angeben, für folgende Zwecke:

 
  • Für Kundenprüfungen, die Versicherer und andere an einer Versicherung beteiligte Parteien durchführen, um ihren Pflichten zur Customer Due Diligence (CDD) sowie den Verpflichtungen aus dem niederländischen Finanzaufsichtsgesetz und der Sanktionsgesetzgebung nachzukommen.
  • Zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug zulasten von Finanzinstituten.
  • Für statistische Auswertungen.
 

Die Daten können außerdem von Dritten verarbeitet werden, damit Finanzdienstleister Kundenprüfungen durchführen können.

 

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die über das UBO-Formular erhoben werden, ist die juristische Person, die in der Mitteilung an Sie genannt wird, zu der dieses UBO-Formular gehört.

 

Haftungsausschluss

Die Unterzeichnung des UBO-Formulars steht unabhängig vom Versicherungsvertrag.

 

Ein Versicherungsvertrag kommt erst zustande, nachdem der Versicherer beziehungsweise die Versicherer das angebotene Risiko schriftlich angenommen haben.