Skip to main content

Vorteile der TVM Versicherungen

Maßarbeit, wir helfen Ihnen die Schadenfrequenz zu senken und wir helfen Ihnen Schäden zu vermeiden durch Untersuchen der Ursachen. 

Versicherungen | tvm

Prävention und Risikomanagement


Schäden sorgen für Ärger bei allen Beteiligten. Sie führen zu zusätzlichen Kosten für Ihre Firma und können das Image Ihrer Marke schädigen. Schaden können dadurch verhindert werden, dass die Ursachen untersucht und anschließend möglichst eingeschränkt werden. Das funktioniert nur, wenn wir uns gemeinsam mit Ihnen dieser  Herausforderung auch wirklich stellen wollen und  über eine Top-Down Vorgehensweise annähern. Das bedeutet manchmal auch, dass wir unser Verhalten ändern müssen und wollen. Nur dann gibt es eine gute Chance, dass wir mit dem TVM Präventions- und Riskmanagement Team das fachmännische Können Ihrer Fahrer und damit auch den Ertrag Ihres Unternehmens verbessern.

Maßarbeit

Bezahlen Sie lieber eine feste Versicherungsprämie oder bevorzugen Sie eine Prämie aufgrund von Schadenfreiheit? Einen einjährigen oder einen mehrjährigen Vertrag? Die richtige Höhe der Selbstbeteiligungen? Bei uns ist die Kfz-Versicherung auf Ihre Wünsche zugeschnitten!

Fahrzeugrückholung und kostenloser LKW-Fahrerschutzbrief

Wenn Ihr Kraftfahrzeug vollkaskoversichert ist, sorgen wir für die Bergung und Fahrzeugrückholung des Lastkraftwagens oder des Sattelzugs und der Ladung aus dem In-und Ausland. Bei einem Schadenfall - auch im Ausland - helfen wir dem Fahrer. Notfalls wird er nach Hause geholt oder werden ihm notwendige Medikamente gestellt.

Selbstbeteiligung in der Haftpflicht

Auf die Versicherungen für Lastkraftwagen und Lieferwagen kommt bei TVM eine Selbstbeteiligung auf den gesetzlichen Haftpflichtschutz zur Anwendung. Im Schadenfall zahlt TVM den vollständigen Schaden an den Unfallgegner. Sie zahlen die Selbstbeteiligung an TVM. Wenn Sie gemeinsam mit uns Schäden reduzieren, heißt das sofort geringere Kosten für Sie! Außerdem ist die Prämie für den Haftpflichtschutz wegen der Selbstbeteiligung deutlich günstiger. 

Schadenregulierung

Die Schadenregulierung erfolgt durch unseren Schadenregulierungsvertreter (gemäß § 8 Abs. 2 PflVG). Dieser Vertreter ist die TVM Schadenregulierung Deutschland GmbH.